Flugverspätung Ansprüche

 

Aufgrund der Vielzahl der Flugverspätungen und der häufig fehlenden Kenntnis der Passagiere, welche Ansprüche entstehen können, welche Fluggastrechte also bestehen, kurz folgende Hinweise:
Entschädigungspflicht ergibt sich aus
EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004).

Voraussetzung für Entschädigungsanspruch:
– Vertretenmüssen der Verspätung seitens
Fluggesellschaft.
– Ankunft am Ziel mindestens drei Stunden später
als
geplant.

Höhe der Entschädigung- Abhängig von der Flugstrecke:

  • 250€ für eine Strecke bis zu 1500 Kilometer

  • 400€ für eine Strecke über 1500 Kilometer und bis zu 3500 Kilometer oder längere Strecken, wenn diese innerhalb der EU liegen

  • 600€ bei einer Strecke größer als 3500 Kilometer, soweit diese nicht nur innerhalb der EU liegt.

Regelmäßig lassen sich derartige Ansprüche außergerichtlich klären. Soweit einschlägige Entschädigungsportale anbieten, im Erfolgsfall gegen eine Beteiligung i.H. von 25% zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 19%) Anssprüche durchzusetzen, liegt dieser Anteil bei einem Anspruch auf Zahlung von 400 € mit 119 € deutlich über den Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei nur außergerichtlicher Tätigkeit, die in diesem Falle nur bei 83,54 € liegen.
Oftmals übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwaltes.
Warum also mehr Geld ausgeben als nötig?

Selbstverständlich kann die Kostenfrage vor meiner Beauftragung geklärt werden.

Weitere Informationen -auch zu EUflight und dortigen Kosten- unter der Rubrik Tipps/Flugverspätung.