Ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses für Schäden in der Mietwohnung, verursacht durch den Mieter, haftbar ist und dazu, ob der Vermieter dem Mieter eine Frist zur Beseitigung von Schäden setzen muß.
Hierzu die Pressemitteilung Nr. 43/2018 vom 28.02.2018:
„Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung
Urteil vom 28. Februar 2018 – VIII ZR 157/17
Der Bundesgerichtshof hat ...
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