Zum Schadensersatzanspruch von Reisenden wegen entgangener Urlaubsfreude bzw. nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei Unterbringung in einem anderen (schlechteren) Hotel, die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Auszügen in der
Mitteilung der Pressestelle Nr. 184/2017 vom 21.11.2017 zum Aktenzeichen BGH X ZR 111/16:
„Bundesgerichtshof zur Minderung des Reisepreises bei Hotelüberbuchung und zur angemessenen
Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
Urteil vom 21. November 2017 – X ZR 111/16
Sachverhalt:
Die Kläger begehren von dem beklagten Reiseveranstalter Minderung des Reisepreises nach ...
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