Der Bundesgerichtshof hat über ein Rückgaberecht des Pkw-Käufers bei irreführender Warnanzeige zu Gunsten des Käufers entschieden. Auch wenn der Mangel nachträglich beseitigt wird, kann der Verkäufer zur Ersatzlieferung verpflichtet sein, denn es kommt auf den Zeitpunkt abgegebener Erklärungen an.
Hierzu die Pressemitteilung Nr. 169/2018
„Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs
Urteil vom 24. Oktober 2018 – ...
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